Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt
Beschreibung:Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (bei nicht dauerhafter Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung) beantragen.
notwendige Unterlagen:
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Personalausweis, ggf. Schwerbehindertenausweis
Belege über Unterkunfts- und Heizkosten, z.B. Mietbescheinigung oder Nachweis der Hauslasten, Abschlagsrechnung Gasversorger
Belege über Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrat-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung
Einkommensbelege, z.B. aktuelle Rentenbescheide, Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Belege über Vermögen wie z.B. Sparbücher, Kontenstatus des Geldinstituts, Festgeld- oder Wertpapierkonten
Welche Fristen muss ich beachten? Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit dem Monat der Antragstellung.
Hilfe zum Lebensunterhalt beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Was sollte ich noch wissen? Die Grundsicherungsleistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.
Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Ansprechpartner:Herr Sebastian Deutscher Telefon: 05424/2318-37 eMail: deutscher@hilteratw.de