Beschreibung:Gewährung einmaliger Leistungen (z.B.
Bekleidungsbeihilfe/Erstausstattung bei
Schwangerschaft, Erstausstattung der Wohnung, Beihilfe
für mehrtägige Klassenfahrten - nur noch in stark
eingeschränkten Einzelfällen)
Wichtig:
Erwerbsfähige Personen: Bearbeitung in der
Kommunalen
Arbeitsvermittlung, Bad Laer, Grüner Weg 1
Erwerbsunfähige Personen: Bearbeitung im Rathaus -
siehe unten
Einkommensnachweise über sämtliche Einkünfte
z.B. Lohnbescheinigungen, Kindergeldnachweise,
Rentenmitteilungen, Bescheide Arbeitslosengeld bzw.
Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, Mieteinnahmen,
sonstiges Einkommen, Naturalleistungen (z.B. freie
Kost,
Wohnung, Pflege)
Nachweise über vermögenswerte
Sparbücher/Girokontoauszüge der letzten Monate,
Wertpapiere, Bausparverträge, Lebensversicherungen,
Grundbesitz
Nachweise über Ansprüche gegen Dritte, z.B.
Unterhaltsforderungen, Altenteilsverträge,
Schenkungsverträge
Mietnachweise über die angemietete Wohnung oder
Nachweise über Hauslasten/Abgaben/Schuldendienst bei
eigengenutztem Grundbesitz
Nachweise über sonstige
Belastungen/Verbindlichkeiten
Versicherungsunterlagen
Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
Besonderheiten:Der Antragsteller ist in der Gemeinde gemeldet
und/oder hält sich hier auf. Es muss ein Bedarf z.B.
an neuer Kleidung bestehen. Der Antragsteller
verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und
Vermögen und ist nichterwerbsfähig.