Beschreibung:Der Flächennutzungsplan erstreckt sich über das
gesamte Gemeindegebiet.
Er enthält eine grobmaschige Planung - im Gegensatz
zum Bebauungsplan, der sich über relativ kleine
Gemeindeteile erstreckt und Art und Maß der Bebauung
konkret regelt. Beide Pläne fallen unter den Oberbegriff
Bauleitplan, wobei der Flächennutzungsplan dann oft als
vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan oft
als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet wird.
Im Flächennutzungsplan werden regelmäßig nicht die
einzelnen Baugebiete festgestellt, sondern lediglich
Bauflächen. Auch hinsichtlich der Verkehrswege ist nur
eine grobe Planung vorgesehen; so werden nur die
überörtlichen Verkehrswege und die innerörtlichen
Hauptverkehrszüge berücksichtigt, die sonstigen Straßen
aber nicht.
Aus dem Flächennutzungsplan ist der Bebauungsplan
aufzustellen. Der Flächennutzungsplan erstreckt sich
nach der Regelung des Baugesetzbuches über das
gesamte Gemeindegebiet.
Er enthält eine grobmaschige Planung - im Gegensatz
zum Bebauungsplan, der sich über relativ kleine
Gemeindeteile erstreckt und Art und Maß der Bebauung
konkret regelt. Beide Pläne fallen unter den Oberbegriff
Bauleitplan, wobei der Flächennutzungsplan dann oft als
vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan oft
als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet wird.
Im Flächennutzungsplan werden regelmäßig nicht die
einzelnen Baugebiete festgestellt, sondern lediglich
Bauflächen. Auch hinsichtlich der Verkehrswege ist nur
eine grobe Planung vorgesehen; so werden nur die
überörtlichen Verkehrswege und die innerörtlichen
Hauptverkehrszüge berücksichtigt, die sonstigen Straßen
aber nicht.
Aus dem Flächennutzungsplan ist der Bebauungsplan
aufzustellen.