Dienstleistungen

Friedhofsgebühren

  • Beschreibung:Für die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen sowie für sonstige Leistungen nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Hilter a.T.W. werden nach Maßgabe der Gebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung Gebühren erhoben.
    Für die Errichtung und Pflege der Urnengemeinschaftsgrabanlagen/Stelen grabanlagen werden außerdem privatrechtliche Entgelte angesetzt.

  • Besonderheiten:Der Friedhof im Ortsteil Wellendorf ist in kirchlicher Trägerschaft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kath. Kirchengemeinde St. Barbara in Wellendorf.

  • Ansprechpartner:Frau Anna Krjutschkow
    Telefon: 05424/2318-38
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: krjutschkow@hilteratw.de