Beschreibung:Die Gewerbeanmeldung berechtigt zum Beginn eines
Gewerbes.
Bestimmte Gewerbe bedürfen einer Erlaubnis oder einer
Eintragung in die Handwerksrolle. Diese Erlaubnis oder
Eintragung ist Voraussetzung für die
Gewerbeanmeldung.
Das Gewerbe ist bei der Behörde anzumelden, wo es
ausgeübt werden soll.
notwendige Unterlagen:Personalausweis
Gebühren:28,00 EUR
Besonderheiten:Die Bestätigung über die Gewerbeanmeldung wird bei
einem erlaubnisfreiem Gewerbe in der Regel sofort
ausgehändigt.
Handelt es sich um einen Handwerksbetrieb, so ist bei
der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland eine
Eintragung in die Handwerksrolle zu beantragen.
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die
einzelnen Gewerbeausübungen ist, insbesondere bei
erlaubnispflichtigen Gewerben, eine persönliche
Beratung unbedingt erforderlich.
Ansprechpartner:Frau Helena Ostertag Telefon: 05424/2318-13 (Mittwochs und Donnerstags), 05424/2318-20 (Dienstags und Freitags) Telefax: 05424/2318-33 eMail: ostertag@hilteratw.de, buergeramt@hilteratw.de