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Genehmigung zur Sperrung bzw. Inanspruchnahme des Straßenverkehrsraumes

  • Beschreibung:Die Inanspruchnahme des Straßenraumes, Bürgersteiges und der Seitennebenräume bedürfen einer Genehmigung, da hierdurch der Straßenverkehr durch vom Antragsteller zu treffende Maßnahmen beeinträchtigt wird. Dies ist z. B. bei Festen, Umzügen, Bauarbeiten o.ä. sowie bei Großraum- und Schwertransporten der Fall.

  • notwendige Unterlagen:
    • Antrag auf Genehmigung einer Inanspruchnahme des Straßenverkehrsraumes
    • Kartenauszug
    • Antrag auf Erlaubnis gem. § 29 StVO für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (Veranstaltung)
    • Antrag auf Baustellengenehmigung gem. § 45 StVO (Baustellengenehmigung)
    • Antrag zur Durchführung eines Großraum- und Schwertransportes (Schwertransport)
  • Gebühren:je nach Einzelfall