Dienstleistungen

Anmeldung der Eheschließung und Trauung

  • Beschreibung:Was ist vor der Eheschließung zu tun?
    Anmeldung für die Eheschließung beim Standesamt, in dessen Bezirk eine oder einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

  • notwendige Unterlagen:Sie waren noch nicht verheiratet und haben keine Kinder. Beide Partner sind ledig, volljährig, haben keine Kinder und waren noch nicht verheiratet, besitzen zudem die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren Hauptwohnsitz in Bohmte. In diesem Fall werden folgende Unterlagen benötigt:
    • - Personalausweis oder Reisepass beider Partner
    • - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
    Wer schon verheiratet war, benötigt darüber hinaus:
    • - Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder
    • - eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

    Bei vorheriger Eheschließung im Ausland und eventuell dortiger Scheidung erkundigen Sie sich bitte im Standesamt nach den erforderlichen Urkunden und Unterlagen. Sofern ausländische Scheidungsurteile in Deutschland noch anerkannt werden müssen, erhalten Sie auch hierzu Informationen.

    Aufenthaltsbescheinigung:
    Sofern Sie oder Ihr Ehegatte Ihren Hauptwohnsitz nicht in Hilter haben, benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung eine Aufenthaltsbescheidung Ihrer zuständigen Meldebehörde.

    Gemeinsame Kinder:
    Für gemeinsame Kinder sind Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister erforderlich.
    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

  • Ansprechpartner:Herr Martin Schweer
    Telefon: 05424/2318-14
    eMail: schweer@hilteratw.de