Dienstleistungen

Auskunftssperren

  • Beschreibung:Auf Antrag kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.

    Antragstellung:
    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Bewilligungszeitraum:
    Die Auskunftssperre wird für zwei Jahre eingetragen.

  • notwendige Unterlagen:
    • - Antrag (auch formlos) mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
    • - Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
    • - Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
    • - Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben

    örtliche Zuständigkeit:
    Örtlich Zuständig ist das Meldeamt an dem Sie ihren Wohnsitz haben.

  • Ansprechpartner:Frau Helena Ostertag
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: ostertag@hilteratw.de