Dienstleistungen

Anmeldung einer Wohnung

  • Beschreibung:Wer eine neue Wohnung bezieht und vorher in einem anderen Ort gemeldet war, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

    Antragstellung:
    Die Anmeldung hat persönlich zu erfolgen. Sie haben allerdings die Möglichkeit eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen.
    Für Personen unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten ist immer beizufügen.
    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
    Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Antragsfrist:
    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden.

  • notwendige Unterlagen:
  • Gebühren:Gebührenfrei

    örtliche Zuständigkeit:
    Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Meldeamt der Wohnsitzgemeinde.

    Bearbeitungsfrist:
    Der Antrag auf Anmeldung wird sofort bearbeitet.

  • Ansprechpartner:Frau Anna Krjutschkow
    Telefon: 05424/2318-38
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: krjutschkow@hilteratw.de

    Frau Helena Ostertag
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: ostertag@hilteratw.de

    Frau Ludmilla Schneider
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: schneider@hilteratw.de