Dienstleistungen

Kinderreisepass

  • Beschreibung:Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 16 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass oder einen Personalausweis bzw. einen Reisepass. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
    Die Einreisebestimmungen erfragen Sie bitte im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

    Antragsteller:
    Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Die persönliche Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung ist verpflichtend.
    Können nicht beide Elternteile persönlich bei den Bürgerdiensten vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Obliegt das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Elternteil, ist dieser allein berechtigt, den Kinderreisepass zu beantragen. Entsprechende Nachweise (z.B. die Negativbescheinigung) sind zu erbringen.

    Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:
    Der Kinderreisepass wurde bis zum 31.12.2020 für 6 Jahre ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen hat sich geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums um ein Jahr verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Gültigkeitsdauer verkürzt sich bei vor dem 01.01.2021 ausgestellten Kinderreisepässen durch die Aktualisierung.

  • notwendige Unterlagen:
    • - evtl. vorhandene Identitätspapiere, z.B. alter Kinderreisepass/-ausweis
    • - ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • - bei erstmaliger Ausstellung in der Gemeinde Hilter a.T.W. die Geburtsurkunde
    • - Vollmacht und Personalausweis des abwesenden Elternteils (für den Fall, dass nur ein Elternteil zur Beantragung erscheint)

  • Gebühren:Gebühren für die Neuausstellung: 13,- EUR
    Gebühren für die Verlängerung: 6,-EUR

  • Besonderheiten:Die deutsche Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung für die Beantragung und Besitz des deutschen Kinderreisepasses.
    Das Kind darf nicht älter als 11 Jahre alt sein.
    Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist erforderlich
    Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.
    Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen.

    örtliche Zuständigkeit:
    Einwohnermeldeamt der Hauptwohnsitzgemeinde

    Bearbeitungsfrist:
    Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.

  • Ansprechpartner:Frau Anna Krjutschkow
    Telefon: 05424/2318-38
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: krjutschkow@hilteratw.de

    Frau Helena Ostertag
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: ostertag@hilteratw.de

    Frau Ludmilla Schneider
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: schneider@hilteratw.de