Dienstleistungen

Führungszeugnis

  • Beschreibung:Das Führungszeugnis ist eine vom Bundesamt für Justiz ausgestellte Urkunde, die bescheinigt ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Für den Fall, dass Sie einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein entsprechendes Kartenlesegerät (z.B. Smartphone) und eine AusweisApp besitzen, können Sie das Führungszeugnis auch online beantragen. Hier klicken.

    Antragstellung:
    Führungszeugnisse können ab dem vollendeten 14. Lebensjahr persönlich bei der Meldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

  • notwendige Unterlagen:
    • - Identifikationsnachweis (z.B. Personalausweis)
    • - bei Behördenführungszeugnissen der Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde ggf. mit Abteilungsangabe
    • - bei erweiterten Führungszeugnissen ein Nachweis nach § 30a (1) BZRG

  • Gebühren:13,- EUR

  • Besonderheiten:Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.

    örtliche Zuständigkeit:
    Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde

    Bearbeitungsfrist:
    Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel ca. 14 Tage).

  • Ansprechpartner:Frau Anna Krjutschkow
    Telefon: 05424/2318-38
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: krjutschkow@hilteratw.de

    Frau Helena Ostertag
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: ostertag@hilteratw.de

    Frau Ludmilla Schneider
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: schneider@hilteratw.de