Dienstleistungen

Fischereischein

  • Beschreibung:Zum 01.01.1999 hat sich eine Rechtsänderung ergeben: Ab diesem Zeitpunkt wird für volljährige Personen nur noch der sog. "Fischereischein auf Lebenszeit" ausgestellt.
    Die Überprüfung der fischereirechtlichen Zuverlässigkeit wird bei Antragstellung von der Fachdienststelle überprüft.
    Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen (s.o.) erteilt.
    Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.
    Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen.
    In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter.
    Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.
    Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
    Bei der Erteilung des Fischereischeines muss der Antragsteller in den Diensträumen des Kreisverwaltungsreferates persönlich vorsprechen.

  • notwendige Unterlagen:
    • staatliche Fischerprüfung
    • Prüfungszeugnis und Personalausweis/Reisepass (beides bei Erstantrag in dieser Kommune)
    • 1 Passfoto, ca. 35 x 45 (wegen neuem Fischereischein auf Lebenszeit!)
  • Gebühren:45,- EUR
  • Ansprechpartner:Frau Helena Ostertag
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: ostertag@hilteratw.de