Beschreibung:Zum 01.01.1999 hat sich eine Rechtsänderung ergeben:
Ab diesem Zeitpunkt wird für volljährige Personen nur
noch der sog. "Fischereischein auf Lebenszeit"
ausgestellt.
Die Überprüfung der fischereirechtlichen Zuverlässigkeit
wird bei Antragstellung von der Fachdienststelle
überprüft.
Der Fischereischein wird von der für Ihren
Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der
Voraussetzungen (s.o.) erteilt.
Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem
Bundesland.
Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in
einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen.
In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine
gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem
Bundesland unverändert weiter.
Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung
zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der
Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen
Fischereiberechtigten (in der Regel durch
sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
Bei der Erteilung des Fischereischeines muss der
Antragsteller in den Diensträumen des
Kreisverwaltungsreferates persönlich
vorsprechen.
notwendige Unterlagen:
staatliche Fischerprüfung
Prüfungszeugnis und Personalausweis/Reisepass
(beides bei Erstantrag in dieser Kommune)
1 Passfoto, ca. 35 x 45 (wegen neuem
Fischereischein auf Lebenszeit!)
Gebühren:45,- EUR
Ansprechpartner:Frau Helena Ostertag Telefon: 05424/2318-20 Telefax: 05424/2318-33 eMail: ostertag@hilteratw.de