Dienstleistungen

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Beschreibung:Auskunft über Privatpersonen:
    Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über Eintragungen im Gewerbezentralregister erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.

    Antragstellung:
    Die Antragsstellung hat persönlich beim Meldeamt der Wohnungsgemeinde, oder direkt beim Bundesamt für Justiz zu erfolgen.

    notwendige Unterlagen:
    • - Nachweis der Identität: z.B. Personalausweis oder Pass
    • - Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde

    Gebühren:
    Die Gebühr beträgt 13,00 EURO.

    Beschreibung:
    Auskunft über Firmen:
    Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden.
    Die Anträge sind bei der Meldebehörde zu stellen.

    Antragstellung:
    Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma. Die Antragsstellung hat persönlich beim Meldeamt der Wohnungsgemeinde, oder direkt beim Bundesamt für Justiz zu erfolgen.

  • notwendige Unterlagen:
    • - Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters: z.B. Personalausweis oder Pass
    • - Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z.B. Auszug aus dem Handelsregister)
    • - Angabe der Rechtsform der Firma (z.B. GmbH, KG)
    • - Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister)
    • - Name und Sitz der Firma
    • - Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde

  • Gebühren:Die Gebühr beträgt 13,00 EURO.

  • Ansprechpartner:Frau Helena Ostertag
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: ostertag@hilteratw.de

    Frau Ludmilla Schneider
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: schneider@hilteratw.de