Beschreibung:Auskunft über Privatpersonen: Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über Eintragungen im Gewerbezentralregister erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Antragstellung: Die Antragsstellung hat persönlich beim Meldeamt der Wohnungsgemeinde, oder direkt beim Bundesamt für Justiz zu erfolgen.
notwendige Unterlagen:
- Nachweis der Identität: z.B. Personalausweis oder Pass
- Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
Gebühren: Die Gebühr beträgt 13,00 EURO.
Beschreibung: Auskunft über Firmen: Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden.
Die Anträge sind bei der Meldebehörde zu stellen.
Antragstellung: Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.
Die Antragsstellung hat persönlich beim Meldeamt der Wohnungsgemeinde, oder direkt beim Bundesamt für Justiz zu erfolgen.
notwendige Unterlagen:
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters: z.B. Personalausweis oder Pass
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z.B. Auszug aus dem Handelsregister)
- Angabe der Rechtsform der Firma (z.B. GmbH, KG)
- Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister)
- Name und Sitz der Firma
- Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
Gebühren:Die Gebühr beträgt 13,00 EURO.
Ansprechpartner:Frau Helena Ostertag Telefon: 05424/2318-20 Telefax: 05424/2318-33 eMail: ostertag@hilteratw.de
Frau Ludmilla Schneider Telefon: 05424/2318-20 Telefax: 05424/2318-33 eMail: schneider@hilteratw.de