Beschreibung:Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch
Privatpersonen) können auf Antrag bei einem
berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem
Gewerberegister hinsichtlich der Übermittlung von
Grunddaten (Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift)
erhalten.
Soweit ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird,
kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben
erstrecken.
Zulässig unter diesen Voraussetzungen sind sowohl
Einzel- als auch Gruppenauskünfte, z.B. an
Berufsverbände, Versicherungen, Handelsauskunfteien
u.ä.
Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der
Daten ist nicht erforderlich.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitteilung der
Daten.
Ansprechpartner:Frau Helena Ostertag Telefon: 05424/2318-13 (Mittwochs und Donnerstags), 05424/2318-20 (Dienstags und Freitags) Telefax: 05424/2318-33 eMail: ostertag@hilteratw.de, buergeramt@hilteratw.de