Dienstleistungen

Gewerbesteuer

  • Beschreibung:Die Gewerbesteuer gehört ebenso wie die Grundsteuer zu den Realsteuern.
    Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb bzw. seine Ertragskraft.
    Zur Berechnung der Gewerbeteuer sind zwei Rechenvorgänge erforderlich.
    Zunächst ist der sogenannte Steuermessbetrag vom Finanzamt zu ermitteln.
    Durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem vom Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. festgesetzten Hebesatz ergibt sich die zu entrichtende Gewerbesteuer.
    Hebesatz Gewerbesteuer:
    ab 01.01.2000: 330 v.Hundert
    ab 01.01.2006: 345 v.Hundert
    ab 01.01.2007: 370 v.Hundert

  • Gebühren:Falls Sie die Begleichung der Gewerbesteuer im Einzugsverfahren wünschen, finden Sie den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats hier:
    www.hilter.de/data/download/sepa_lastschriftmandat.pdf

  • Ansprechpartner:Herr Bastian Sommer
    Telefon: 05424/2318-29
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: sommer@hilteratw.de

    Frau Michaela Sudermann
    Telefon: 05424/2318-19
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: sudermann@hilteratw.de