Beschreibung:Für das Aufstellen einer baulichen Anlage (Grabmal,
Grabmauer) ist die Genehmigung zum Aufstellen durch
die Gem. Hilter a.T.W. erforderlich.
Das Grabmal muss so gestaltet sein, dass es sich der
Umgebung anpasst.
notwendige Unterlagen:
2-fache Skizze des Grabsteines mit Grundriss und
Seitenansichten (M: 1:10)
Angaben über Art und Bearbeitung des Grabsteines
Angabe über Inhalt, Form und Anordnung der Schrift
Grabstättenbezeichnung, sofern diese nicht bekannt
ist, sind die auf den Grabstätten beerdigten
Verstorbenen zu nennen.
Gebühren:40,00 EUR
Besonderheiten:Antragsberechtigt ist nur der
Nutzungsberechtigte
Ansprechpartner:Frau Sabrina Henne Rathaus Hilter a.T.W. Zimmer-Nr. 105 Osnabrücker Straße 1 49176 Hilter a.T.W. Telefon: 05424/2318-36 Telefax: 05424/2318-33 eMail: henne@hilteratw.de