Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung

Die Gemeinde Hilter a.T.W. hat sich 2023 auf den Weg gemacht, die Kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung bietet die Gelegenheit, eine Strategie für die Transformation der Wärmeversorgung zu entwickeln und damit einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele zu leisten.

Für die Bürgerinnen und Bürger erwachsen aus der Wärmeplanung keine unmittelbaren Verpflichtungen. Vielmehr stellt der Wärmeplan eine fundierte und durchdachte Grundlage dar, die künftige Entscheidungen bezüglich der individuellen Wärmeversorgung zu unterstützen.

Seitens der Gemeinde ist die TEN eG mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt und mit Datum vom 15. Dezember 2024 der Endbericht fertiggestellt worden. Im Wesentlichen lassen sich folgende Erkenntnisse gewinnen:

  • Der Wärmebedarf lässt sich mit realistischen Annahmen bis zum Jahr 2045 um 25 % reduzieren.
  • Gas als Energieträger wird ab dem Zieljahr 2040 nur noch für den Prozesswärmebedarf großer Industrieverbraucher sowie für die Spitzenlasterzeugung eingesetzt. Angenommen wird, dass insbesondere grünes Methan einsetzbar ist.
  • Wärmenetze können im Ortskern Hilter, den angrenzen Wohngebieten sowie dem Gewerbegebiet Nordel potenziell errichtet werden. Die Wirtschaftlichkeit ist durch eine Machbarkeit zu bestätigen.
  • Die anderen Ortslagen, insbesondere Borgloh, Wellendorf und Hankenberge, verfügen nicht über ausreichende Wärmedichten, mit der sich eine wirtschaftliche Abbildung von Wärmenetzen darstellen lässt.
  • In den genannten zuvor Gebieten sowie den weiteren wenig dicht besiedelten Gemeindegebieten dominiert zukünftig eine dezentrale Wärmeversorgung, die vornehmlich durch Wärmepumpensysteme dargestellt wird.

Zu betonen ist, dass ein potenzielles Wärmenetz im Ortskern Hilter nicht bedeutet, dass dieses auch zwingend errichtet wird. Vielmehr ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie abzuwarten. Darauf aufbauend erfolgen weitere Konkretisierungen.

Auf Basis der Ergebnisse aus der kommunalen Wärmeplanung werden Maßnahmen zur weiteren Umsetzung vorgeschlagen. Konkret lassen sich diese in drei Kategorien unterteilen:

  • Kommunikative Maßnahmen (Beratung zur energetischen Sanierung und Heizungstechnologien, regelmäßige Gespräche mit Stakeholdern)
  • Organisatorische Maßnahmen (Integration des Wärmeplans in die Bauleitplanung; Aufsetzung eines Monitoringkonzeptes)
  • Technische Maßnahmen (Erstellung von Machbarkeitsstudien nach BEW für neue Wärmenetze; Leuchtturmprojekte, z. B. Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude)

Weitergehende Informationen sowie den vollständigen Endbericht finden Sie unter dem folgenden Link: www.ten-eg.de/kommunale-waermeplanung-hilteratw/

Für Rückfragen steht Ihnen im Rathaus Herr Schulke (05424 2318-15; schulke@hilteratw.de) gerne zur Verfügung.