Europawahl und Wahl der Landrätin/des Landrates am 26.05.2019
Am Sonntag, den 26.05.2019, finden zwischen 8:00 und 18:00 die Wahlen des Europäischen Parlamentes statt.
Links:
www.landeswahlleiter.niedersachsen.de
Gleichzeitig wird der Landrat/die Landrätin des Landkreises Osnabrück gewählt. Sollte kein Bewerber/keine Bewerberin im ersten Wahlgang mehr als 50 % der Stimmen erhalten, wird der Landrat/die Landrätin drei Wochen später (16.06.2019) in einer Stichwahl gewählt. Zur Wahl stellen sich dann die beiden Bewerber/Bewerberinnen, die bei der Stimmenanzahl im ersten Wahlgang an erster und zweiter Stelle lagen.
Der Wahlausschuss hat am 10. April 2019 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Lfd. Nr.
Bewerberin/Bewerber Beruf Geburtsjahr
Partei/ Wählergruppe/ Einzelwahlvorschlag
1 Dr. Michael Lübbersmann Landrat, Jurist 1961
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen
-CDU-
2 Anna Kebschull Unternehmerin 1973
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
-GRÜNE-
3 Dr. Horst Baier Bürgermeister, Diplom-Volkswirt 1962
Einzelwahlvorschlag Baier
4 Frank Vornholt Polizeidirektor 1972
Einzelwahlvorschlag Vornholt
Wahlbekanntmachungen
Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis Europawahl
Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis Wahl Landrat/Landrätin
Bekanntmachung Zusammentreten des Briefwahlvorstandes
Wahlbekanntmachung Wahl der Landrätin / des Landrates im Landkreis Osnabrück
Infos von der Homepage des Landkreises Osnabrück:
2019 Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates im Landkreis Osnabrück
Am 26. Mai 2019 findet von 8 bis 18 Uhr im Landkreis Osnabrück die Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates statt. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet am Sonntag, den 16. Juni 2019 statt.
Die Amtszeit des derzeitigen Landrates, Dr. Michael Lübbersmann, endet mit Ablauf des 31. Oktobers 2019. Somit beginnt die neue Amtszeit am 1. November 2019. Sie beträgt bei der anstehenden Wahl sieben Jahre, dauert also bis zum 31. Oktober 2026. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Direktwahlen der Landrätinnen und Landräte sowie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister alle fünf Jahre parllel zu den allgemeinen Kommunalwahlen stattfinden.
Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben
- nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden, Städte) geführt. Wahlberechtigte werden automatisch eingetragen.
Wer kann gewählt werden? Für die Wahl zur Landrätin oder zum Landrat ist wählbar, wer am Wahltage
- das 23., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Wer für die Wahl der Landrätin oder des Landrates kandidiert muss nicht zwingend im Wahlgebiet wohnen. Die Wahlvorschläge konnten von politischen Parteien, Wählergruppen und von Einzelpersonen bis zum 8. April 2019, 18:00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung eingereicht werden.
Wahlpräsentation ab dem 26.05.2019, 18 Uhr
Hinweise:
Auf der Ergebnisseite können Sie zwischen Europa- und Landratswahl wechseln.
Über das Menü rechts können sie auch die Ergebnisse der Landkreisgemeinden und des gesamten Landkreises mit den verschiedenen Wahlen einsehen.
Rechts neben dem Button Gesamtergebnis haben Sie auch die Möglichkeit die Ergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken abzurufen.
Die Ergebnisse werden mit dem Eingang der Zahlen aus den Wahllokalen laufend aktualisiert.
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