Neue Richtlinien für die Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen
Die neuen Förderrichtlinien, die z.B. die Bezuschussung von Zeltlagern und Betreuerfortbildungen enthält, sind rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Anträge sind bei der
Gemeinde Hilter a.T.W. zu stellen.
Förderrichtlinien jugendpflegerische Maßnahmen ab 01.01.2017