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Die angefragte Dienstleistung im Detail
Bebauungsplan
- Beschreibung:In einem Bebauungsplan wird geregelt, wie die in einem
Baugebiet liegenden Flächen genutzt werden dürfen. Ein
sog. qualifizierter Bebauungsplan enthält mindestens
Festsetzungen
- zum Maß der baulichen Nutzung, z.B. wie viel Grundstücksfläche überbaut bzw. wie viele Geschosse errichtet werden dürfen
- zur Art der baulichen Nutzung, z.B., ob generell vornehmlich Wohnen oder auch zusätzlich Gewerbe (nicht störend) oder ausschließlich Gewerbe zulässig ist
- zu den überbaubaren Flächen
- die Festlegung von Baugrenzen, Baulinien oder der Bautiefen zu öffentlichen Verkehrsflächen.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und darüber hinaus auch die Erschließung gesichert ist.
Es wird empfohlen, sich bei der Gem. Hilter a.T.W. vor Planungsbeginn über die Festsetzung des Bebauungsplanes zu informieren.
- Ansprechpartner:Frau Nicole Hotfilter
Rathaus Hilter a.T.W.
Zimmer-Nr. 102
Osnabrücker Straße 1
49176 Hilter a.T.W.
Telefon: 05424/2318-35
Telefax: 05424/2318-33
eMail: hotfilter@hilteratw.de
Herr Andreas de Vries
Rathaus Hilter a.T.W.
Zimmer-Nr. 102
Osnabrücker Straße 1
49176 Hilter a.T.W.
Telefon: 05424/2318-16
Telefax: 05424/2318-33
eMail: devries@hilteratw.de