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Die angefragte Dienstleistung im Detail
Anforderung von Personenstandsurkunden
- Beschreibung:Geburts-, Abstammungs-, Heirats- oder
Sterbeurkunden (auch internationale) und Auskunft über
Ihre genaue Geburtszeit ...
... können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat.
Der Grund dafür ist, dass alle Urkunden eines Standesamtes am Ende jedes Jahres zu Personenstandsbüchern (Geburten- Heirats- oder Sterbebüchern ) gebunden werden, die dann in dem jeweiligen Standesamt verbleiben.
Abschrift aus dem Familienbuch:
Sollten Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer Eltern oder Ihrer ersten aufgelösten Ehe zum Zwecke einer Eheschließung benötigen, so finden Sie das gewünschte Buch wie folgt:- a) Besteht die Ehe Ihrer Eltern, so finden Sie das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bereich Ihre Eltern ihre Hauptwohnung haben.
- b) Wurde die Ehe aufgrund des Todes eines Ehepartners aufgelöst, so befindet sich das Buch in dem Standesamt, in dessen Bereich der überlebende Ehepartner seine Hauptwohnung hat.
- c) Ist die Ehe durch Scheidung aufgelöst worden, so
geben sich aufgrund einer Gesetzesänderung am
01.07.1998 zwei Möglichkeiten, bei welchem Standesamt
Sie das gewünschte Buch
finden:
- Nach "altem" Recht verblieb das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ehemann seine Hauptwohnung am Tage seiner rechtskräftigen Scheidung hatte.
- Nach "neuem" Recht verbleibt das Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die geschiedenen Ehegatten ihre letzte gemeinsame Wohnung hatten.
- notwendige Unterlagen:Bei persönlichem Erscheinen zur Beantragung/Abholung:
- Personalausweis des Antragstellers
- Angaben zu der beurkundeten Person bitte so genau wie möglich (Familien- ggf. auch Geburtsname, Vorname/n Geburts-/ Heirats-/ Sterbedatum und -ort)
- Angaben zum Verwendungszweck der Urkunde (z.B. Eheschließung, Beantragung eines Reisepasses, Rentenzwecke,...)
- ggf. Vollmacht der/s im Eintrag Genannten/ Nachweis über den Grad der Verwandtschaft zu der/m im Eintrag Genannten (Stammbaum)
- ggf. Nachweis des Sozialversicherungsträgers/ des Amtsgerichts/ über rechtliches Interesse
Bei schriftlicher Anforderung (formlos per Post, Fax oder E- Mail):
- Ihre genaue Anschrift (zur Übersendung der Urkunde)
- Angaben zu der beurkundeten Person bitte so genau wie möglich (Familien- ggf. auch Geburtsname, Vorname/n Geburts-/ Heirats-/ Sterbedatum und -ort)
- Angaben zum Verwendungszweck der Urkunde (z. B. Eheschließung, Beantragung eines Reisepasses, Rentenzwecke,...)
- ggf. Vollmacht der/s im Eintrag Genannten/ Nachweis über den Grad der Verwandtschaft zu der/m im Eintrag Genannten (Stammbaum)
- ggf. Nachweis des Sozialversicherungsträgers/ des Amtsgerichts/ über rechtliches Interesse
- Gebühren:
- 10,- € für jede Geburts-, Abstammungs-, Heirats- oder Sterbeurkunde
Jede zweite Ausfertigung einer Urkunde kostet die Hälfte. - Besonderheiten:Vergessen Sie bei Anfragen nicht, Ihren derzeitigen
Namen und die genaue Anschrift mitzuteilen.
- Ansprechpartner:Herr Martin Schweer
Rathaus Hilter a.T.W.
Zimmer-Nr. 104
Osnabrücker Straße 1
49176 Hilter a.T.W.
Telefon: 05424/2318-14
Telefax: 05424/2318-33
eMail: schweer@hilteratw.de