Pflege der Wegeseitenräume
Im Laufe der Vegetationszeit im Frühjahr und Sommer steigt die Nachfrage nach der Pflegepraxis an gemeindlichen Wegeseitenräumen.
Ziel der gemeindlichen Pflegepraxis ist es, die ökologischen Belange mit der Verkehrssicherungspflicht sowie der Sicherstellung des notwendigen Wasserablaufes bestmöglich in Einklang zu bringen.
Grundsätzlich gilt, dass eine Mahd erst nach der Blüte und möglichst nicht vor dem 15. Juli erfolgen soll. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sowie des störungsfreien Wasserablaufes der Gewässer erfolgt an den gemeindlichen Straßen und Wegen ein erster Rückschnitt jedoch bereits ab Mitte/Ende Mai. Hierbei handelt es sich um ein übliches Vorgehen, welches auch an Kreis- und Landesstraßen ausgeübt wird. Geschlegelt werden in diesem Zeitraum grundsätzlich Kreuzungsbereiche und Sichtdreiecke bis ca. 1 Meter sowie Seitenbereiche im Abstand ca. 0,50 - 0,60 Meter von der Bankette. Um den ökologischen Eingriff so gering wie möglich zu halten, erfolgt das Schlegeln auf höchst möglicher Höhe rund 10 cm über dem Boden und seitlich jeweils zeitlich versetzt. Ein zweiter, sukzessiver Rückschnitt erfolgt ab Mitte September und zieht sich bis zum Jahreswechsel hin.