Dienstleistungen

Wohngeld

  • Beschreibung:Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.

  • notwendige Unterlagen:
    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes amtliches Antragsformular
    • Nachweise zum Brutto-Einkommen der vorangegangenen 12 Monate
    • Nachweis zur Miete oder Belastung Bei Miete z.B. Mietvertrag, aktuelle Mietanpassungsschreiben und aktueller Zahlungsnachweis oder eine vom Vermieter ausgestellte Mietbescheinigung Bei Eigentum z.B. Kreditverträge und aktuelle Zahlungsnachweise oder vom Kreditinstitut ausgestellte Fremdmittelbescheinigung, Grundsteuerbescheid, Wohnflächenberechnung

    Welche Fristen muss ich beachten?
    Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Was sollte ich noch wissen?
    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners prüfen:
    www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

  • Ansprechpartner:Frau Helena Ostertag
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: ostertag@hilteratw.de

    Frau Nicole Wechelmann
    Telefon: 05424/2318-28
    eMail: wechelmann@hilteratw.de