Beschreibung:In einem Bebauungsplan wird geregelt, wie die in einem
Baugebiet liegenden Flächen genutzt werden dürfen. Ein
sog. qualifizierter Bebauungsplan enthält mindestens
Festsetzungen
zum Maß der baulichen Nutzung, z.B. wie viel
Grundstücksfläche überbaut bzw. wie viele Geschosse
errichtet werden dürfen
zur Art der baulichen Nutzung, z.B., ob generell
vornehmlich Wohnen oder auch zusätzlich Gewerbe
(nicht störend) oder ausschließlich Gewerbe zulässig ist
zu den überbaubaren Flächen
die Festlegung von Baugrenzen, Baulinien oder der
Bautiefen zu öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Gemeinden können zusätzlich eine Vielzahl weiterer
Regelungen in den Bebauungsplänen treffen.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein
Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des
Bebauungsplanes nicht widerspricht und darüber hinaus
auch die Erschließung gesichert ist.
Es wird empfohlen, sich bei der Gem. Hilter a.T.W.
vor Planungsbeginn über die Festsetzung des
Bebauungsplanes zu informieren.