Dienstleistungen

Bebauungsplan

  • Beschreibung:In einem Bebauungsplan wird geregelt, wie die in einem Baugebiet liegenden Flächen genutzt werden dürfen. Ein sog. qualifizierter Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen
    • zum Maß der baulichen Nutzung, z.B. wie viel Grundstücksfläche überbaut bzw. wie viele Geschosse errichtet werden dürfen
    • zur Art der baulichen Nutzung, z.B., ob generell vornehmlich Wohnen oder auch zusätzlich Gewerbe (nicht störend) oder ausschließlich Gewerbe zulässig ist
    • zu den überbaubaren Flächen
    • die Festlegung von Baugrenzen, Baulinien oder der Bautiefen zu öffentlichen Verkehrsflächen.
    Die Gemeinden können zusätzlich eine Vielzahl weiterer Regelungen in den Bebauungsplänen treffen.
    Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und darüber hinaus auch die Erschließung gesichert ist.
    Es wird empfohlen, sich bei der Gem. Hilter a.T.W. vor Planungsbeginn über die Festsetzung des Bebauungsplanes zu informieren.

    Rechtsverbindliche Bebauungspläne können unter folgenden Link eingesehen werden:
    www.hilter.de/de/Wohnen_in_Hilter/wohnen_und_bauen/156/display_mitteilung

    Bebauungspläne im laufenden Aufstellungs- und Änderungsverfahren können Sie unter folgenden Link einsehen:
    www.hilter.de/de/Wohnen_in_Hilter/wohnen_und_bauen/145/display_mitteilung

  • Ansprechpartner:Frau Nicole Hotfilter
    Telefon: 05424/2318-35
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: hotfilter@hilteratw.de

    Herr Niklas Schulke
    Telefon: 05424/2318-15
    eMail: schulke@hilteratw.de