Dienstleistungen

Kirchenaustritt

  • Beschreibung:Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erfolgt in Niedersachsen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt. Der Austritt kann nur höchstpersönlich erklärt werden. Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erklären.

    Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird vom Bürgeramt elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

  • notwendige Unterlagen:Personalausweis oder Reisepass

  • Gebühren:30,-- EUR

  • Ansprechpartner:Herr Martin Schweer
    Telefon: 05424/2318-14
    eMail: schweer@hilteratw.de