Dienstleistungen

Sterbefallbeurkundung

  • Beschreibung:Verstirbt eine Person in Hilter, so wird der Sterbefall vom Standesamt Hilter beurkundet.
    Zuständig ist also immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.

    Grundlage für die Beurkundung ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
    Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und – zeitpunkt getroffen werden.

    Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

    Sollte sich in Ihrer Familie ein Sterbefall ereignen, wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl.
    Diese Unternehmen erledigen in der Regel alle erforderlichen Formalitäten, eine persönliche Vorsprache ist in diesem Fall nicht notwendig.

  • notwendige Unterlagen:Folgende Urkunden sind erforderlich:
    • - Sterbeanzeige
    • - ärztliche Todesbescheinigung
    • - Nachweis des letzten Wohnsitzes
    • - Personenstandsurkunden
    • - Personalausweis

  • Gebühren:Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Ausgestellte Sterbeurkunden für gesetzliche Zwecke, etwa für die Beerdigung, die Krankenkasse oder Rente sind kostenfrei.
    Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Die erste Urkunde kostet 15,- EUR, jede weitere 7,50 EUR.

  • Besonderheiten:Alle ausländischen Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen, die von einem allgemein vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer gefertigt wurde.
    Ausnahme: Internationale (mehrsprachige) Urkunden

  • Ansprechpartner:Herr Martin Schweer
    Telefon: 05424/2318-14
    eMail: schweer@hilteratw.de