Dienstleistungen

Ummeldung

  • Beschreibung:Umzug von Einwohnern innerhalb der Wohnsitzgemeinde.

    Antragstellung:
    Die Ummeldung hat persönlich zu erfolgen. Sie haben allerdings die Möglichkeit eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen.
    Die Ummeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten ist immer beizufügen.
    Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Ummeldung.

    Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer Antragsfrist:
    Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung erfolgen.
    Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden.

  • notwendige Unterlagen:
  • Gebühren:Es wird keine Gebühr erhoben.

    örtliche Zuständigkeit:
    Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Meldeamt der Wohnsitzgemeinde.

    Bearbeitungsfrist:
    Der Antrag auf Ummeldung wird sofort bearbeitet.

  • Ansprechpartner:Frau Anna Krjutschkow
    Telefon: 05424/2318-38
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: krjutschkow@hilteratw.de

    Frau Helena Ostertag
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: ostertag@hilteratw.de

    Frau Ludmilla Schneider
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: schneider@hilteratw.de