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Die angefragte Dienstleistung im Detail
Auskünfte aus dem Melderegister
- Beschreibung:Erteilung von Auskünften aus dem
Einwohnermelderegister
- notwendige Unterlagen:ggf. ein schriftlicher Antrag
- Gebühren:einfache Melderegisterauskunft: 7,50 EUR
erweiterte Melderegisterausk.: ab 10,00 EUR (nach Aufwand) - Besonderheiten:Einfache Melderegisterauskünfte können mündlich im
Bürgerservice oder formlos schriftlich beantragt
werden.
Für erweiterte Melderegisterauskünfte und
Gruppenauskünfte ist ein schriftlicher Antrag
erforderlich.
Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft.
In jeder Phase des Umganges mit personenbezogenen Daten sind § 6 MG NW (Meldegeheimnis) und § 7 MG NW (schutzwürdige Belange des Betroffenen) zu berücksichtigen.
einfache Melderegisterauskünfte umfassen:- Auskunft über Vor- und Familiennamen
- akademische Grade
- Anschriften
- Auskunft über Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Angabe des gesetzlichen Vertreters
- Sterbetag und -ort
Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z.B. durch Schuldtitel). Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z.B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes). - Ansprechpartner:Frau Sabrina Henne
Rathaus Hilter a.T.W.
Zimmer-Nr. 105
Osnabrücker Straße 1
49176 Hilter a.T.W.
Telefon: 05424/2318-36
Telefax: 05424/2318-33
eMail: henne@hilteratw.de
Frau Helena Ostertag
Rathaus Hilter a.T.W.
Zimmer-Nr. 106
Osnabrücker Straße 1
49176 Hilter a.T.W.
Telefon: 05424/2318-20
Telefax: 05424/2318-33
eMail: ostertag@hilteratw.de