Gewerbepark Ebbendorf |
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| Gewerbeflächen direkt an Autobahnabfahrt A 33/Borgloh Kontakt: Gemeinde Hilter Tel. 05424/2318-0 Nds. Landgesellschaft Tel. 0541/9573318 (Herr Meyer) Homepage: www.gp-ebbendorf.de Infos unter: hier anklicken |
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Wohnbaugebiete im Bereich der Gemeinde Hilter a.T.W. |
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| Folgende Baugebiete werden zurzeit bebaut: --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Baugebiet "Aaskamp" Nähe Ortskern (zwischen Amtsweg, Südbergstraße und Blumenstraße) Vermarktung durch Wesseler Grundstücks-GmbH u. Co. KG Telefon: 05424/3253 Internet: www.wgg-hilter.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Baugebiet "östlich Neulandstraße" am südlichen Ortsrand von Hilter Baugebiet "Südbergstraße" im Ortskern von Hilter (zwischen Schwalbenwerg und Bielefelder Straße) Vermarktung durch die Volksbank Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle Telefon: 05424/2325-0 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Baugebiet "Auf dem Krümpel" im Ortsteil Hilter (südlich der Ortslage von Hilter) Baugebiet "Borgloher Schweiz" im Ortsteil Borgloh Borgloher Schweiz Baugebiet "Auf dem Sackslande" im Ortsteil Wellendorf nördlich der "Iburger Straße" nähe JIBI-Markt Vermarktung durch NLG Osnabrück, Telefon: 0541/9573330, Frau Schnitker Internet:www.nlg.de -------------------------------------------------------------- Baugebiet "Kloster-Oeseder-Weg / Hankenberge" Auskünfte unter Tel. 05409 1080, Frau Temme ---------------------------------------------------------------- Auskünfte dazu erhalten Sie auch bei der Gemeinde Hilter a.T.W., Fachbereich 2 - Planen und Bauen, Tel. 05424/2318-15 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
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Zuschuss zu den Kanal- und Wasssergebühren ab 3. Kind |
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| Die Gemeinde Hilter a.T.W. weist darauf hin, dass für Familien oder Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern auch im Jahr 2012 die Möglichkeit besteht, einen Zuschuss zu den Wasser- und Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren zu erhalten. Der Zuschuss wird gewährt für das dritte und jedes weitere Kind, das noch nicht schulpflichtig ist oder noch in Schulausbildung bzw. in einem anderen Ausbildungsverhältnis steht. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Schulbescheinigung oder ein anderer Ausbildungsnachweis vorzulegen. Der Zuschuss wird auch für jedes behinderte im Haushalt lebende Kind (ab 50 % Schwerbhinderung) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Die Wassergebühren werden mit 19,-- Euro, die Kanalgebühren mit 65,-- Euro für jedes zu berücksichtigende Kind bezuschusst. Die Beträge werden auf Antrag, der jährlich bis zum 01. November neu zu stellen ist, ausgezahlt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Achtung: Nach dem 01.11. eingehende Anträge werden für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Antragsvordrucke sind im Rathaus, Kämmerei/Steueramt, Zimmer 108/109, und in der Verwaltungsstelle Borgloh erhältlich. Download unter: Antragsvordruck |
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Kommunalwahl am 11.09.2011 |
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| Hier geht es zu den Wahlergebnissen der Gemeinderats-, Kreistags- und Landratswahlen am 11.09.2011. Wahlergebnisse online ... Ergebnisse Gemeinderatswahl Hilter 2011 Kreistagswahl Landkreis Osnabrück 2011 Landratswahl Landkreis Osnabrück 2011 Wahlergebnisse Stadtratswahlen Osnabrück und der benachbarten Kreise Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 11.09.2011 Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl 2011 Gewählt wurden folgende Vertretungen: -Kreistag des Landkreises Osnabrück -Gemeinderat der Gemeinde Hilter a.T.W. Ebenfalls gewählt wurde: - Landrat des Landkreises Osnabrück Links zur Wahl: www.Landeswahlleiter.Niedersachsen.de Landkreis Osnabrück Wahlen Modifiziertes Verhältniswahlrecht: Was heißt das? Es werden der -Kreistag des Landkreises Osnabrück und der -Gemeinderat der Gemeinde Hilter a.T.W. gewählt. Bei diesen Wahlen können Sie jeweils 3 Stimmen abgeben. Sie können die Stimmen einer Bewerberin bzw. einem Bewerber geben. Die Stimmen können auch auf verschiedene Wahlvorschläge verteilt werden. Auch der Gesamtliste einer Partei oder Wählergemeinschaft können Sie eine oder mehrere Stimmen geben. Davon profitieren dann möglicherweise Kandidatinnen oder Kandidaten, die im oberen Bereich der Liste des jeweiligen Wahlvorschlages stehen. Das Wahlsystem ist so aufgebaut, dass zunächst alle Stimmen je Wahlvorschlag (Partei, Wählergruppe, Einzelbewerber) zusammengerechnet werden. Daraus wird im Verhältnis ermittelt, wie viele Sitze den einzelnen Gruppierungen im Rat zustehen. Da es sich um ein „modifiziertes Verhältniswahlrecht“ handelt, wird einer Partei, die zwar die Stimmenmehrheit hat, nach Durchführung der Berechnung aber nicht die Sitzmehrheit, ein zusätzlicher Sitz zugesprochen. Die so ermittelten Sitze werden dann je Wahlvorschlag im Verhältnis der Stimmen für die Bewerber und die Stimmen für die Gesamtliste verteilt. Die Bewerbersitze werden nun den einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten nach der Anzahl ihrer Stimmen zugesprochen. Die Listensitze werden nach der Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel an diejenigen verteilt, die nicht direkt über die Bewerberstimmen in den Rat eingezogen sind. E |
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Bundestagswahl am 27.09.2009 |
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| Wahlergebnispräsentation Wikipedia zu Bundestagswahl Homepage des Bundeswahlleiters Stimmzettelmuster Wahlkreis 39 - Osnabrück-Land |
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