Gewerbepark Ebbendorf |
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| Gewerbeflächen direkt an Autobahnabfahrt A 33/Borgloh Kontakt: Gemeinde Hilter Tel. 05424/2318-0 Nds. Landgesellschaft Tel. 0541/9573318 (Herr Meyer) Homepage: www.gp-ebbendorf.de Infos unter: hier anklicken |
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Wohnbaugebiete im Bereich der Gemeinde Hilter a.T.W. |
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| Folgende Baugebiete werden zurzeit bebaut: --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Baugebiet "Aaskamp" Nähe Ortskern (zwischen Amtsweg, Südbergstraße und Blumenstraße) Vermarktung durch Wesseler Grundstücks-GmbH u. Co. KG Telefon: 05424/3253 Internet: www.wgg-hilter.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Baugebiet "östlich Neulandstraße" am südlichen Ortsrand von Hilter Baugebiet "Südbergstraße" im Ortskern von Hilter (zwischen Schwalbenwerg und Bielefelder Straße) Vermarktung durch die Volksbank Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle Telefon: 05424/2325-0 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Baugebiet "Auf dem Krümpel" im Ortsteil Hilter (südlich der Ortslage von Hilter) Baugebiet "Borgloher Schweiz" im Ortsteil Borgloh Borgloher Schweiz Baugebiet "Auf dem Sackslande" im Ortsteil Wellendorf nördlich der "Iburger Straße" nähe JIBI-Markt Vermarktung durch NLG Osnabrück, Telefon: 0541/9573330, Frau Schnitker Internet:www.nlg.de Auskünfte dazu erhalten Sie auch bei der Gemeinde Hilter a.T.W., Fachbereich 2 - Planen und Bauen, Tel. 05424/2318-15 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
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Zuschuss zu den Kanal- und Wasssergebühren ab 3. Kind |
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| Die Gemeinde Hilter a.T.W. weist darauf hin, dass für Familien oder Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern auch im Jahr 2009 die Möglichkeit besteht, einen Zuschuss zu den Wasser- und Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren zu erhalten. Der Zuschuss wird gewährt für das dritte und jedes weitere Kind, das noch nicht schulpflichtig ist oder noch in Schulausbildung bzw. in einem anderen Ausbildungsverhältnis steht. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Schulbescheinigung oder ein anderer Ausbildungsnachweis vorzulegen. Der Zuschuss wird auch für jedes behinderte im Haushalt lebende Kind (ab 50 % Schwerbhinderung) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Die Wassergebühren werden mit 19,-- Euro, die Kanalgebühren mit 59,-- Euro für jedes zu berücksichtigende Kind bezuschusst. Die Beträge werden auf Antrag, der jährlich bis zum 01. November neu zu stellen ist, ausgezahlt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Achtung: Nach dem 01.11. eingehende Anträge werden für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Antragsvordrucke sind im Rathaus, Kämmerei/Steueramt, Zimmer 108/109, und in der Verwaltungsstelle Borgloh erhältlich. Download unter: Antragsvordruck |
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Europawahl am 07. Juni 2009 |
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| Links: Wahlergebnispräsentation Stimmzettelmuster Landeswahlleiter www.europarl.de/europawahl www.europarl.europa.eu |
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Bundestagswahl am 27.09.2009 |
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| Wahlergebnispräsentation Wikipedia zu Bundestagswahl Homepage des Bundeswahlleiters Stimmzettelmuster Wahlkreis 39 - Osnabrück-Land |
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