Beschreibung:Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei
Wohnungen, sowie Garagen, Stellplätze und
Nebenanlagen brauchen keine Baugenehmigung, wenn
sie in einem der folgenden Baugebiete gebaut werden
sollen:
Kleinsiedlungsgebiet
reines, allgemeines oder besonderes
Wohngebiet
Voraussetzungen sind:
Erschließungsbescheinigung der Gemeinde
Die Entwässerungsgenehmigung muss vorab beim
Tiefbauamt der Gemeinde beantragt werden -
"Entwässerungsantrag § 69 a NBauO".
Die Qualifikation des Entwurfsverfassers und der
Aufsteller der Statik, des Wärme- und
Schallschutznachweises müssen dem § 69 a NBauO
entsprechen.
Die notwendigen Unterlagen müssen vor Baubeginn
bei der Gemeinde Hilter a.T.W. vorliegen.
Ausnahmen und Befreiungen müssen vorab
beantragt und erteilt worden sein.
Erforderliche Baulasten müssen unterschrieben
worden sein.
notwendige Unterlagen:
"Mitteilung über eine beabsichtigte Baumaßnahme"
(incl. der Erklärungen des Entwurfsverfassers und der
Sachverständigen)
Bestätigung der Gemeinde/Tiefbauamt,
dass die Erschließung gesichert ist
Auszug aus dem Liegenschaftskataster (M.: 1:500,
M.: 1:1000), ohne Einzeichnung des Gebäudes
Nach Fertigstellung des Gebäudes sind die kompletten
Entwurfsunterlagen einzureichen.