Beschreibung:Die Aufgabe des Nutzungsrechtes ist der Gemeinde
Hilter bekannt zu geben und ist von ihr zu
bestätigen.
Nach Ablauf der 30 jährigen Ruhefrist kann eine
Grabstätte aufgegeben werden.
Die Grabstätte ist abgeräumt zu übergeben:
Die Bepflanzung der Grabfläche ist zu roden.
Die Abgrenzung (Hecke oder Steinkante) der
Grabfläche zum Weg hin ist zu entfernen.
Eventl. vorhandener Grabstein ist einschl.
Fundament zu entfernen.
Für die Entsorgung stehen entsprechende Behälter
auf dem Friedhof.
Die erforderlichen Arbeiten könne von Ihnen selbst,
einer Friedhofsgärtnerei oder der Gemeinde Hilter
erbracht werden.