Beschreibung:Der Austritt aus einer Kirche wird in Niedersachsen beim
Standesamt erklärt. Hierzu kommen Sie persönlich zum
Standesamt. Die Erklärung wird dann von uns
aufgenommen. Eine einfache schirftliche Erklärung
Ihrerseits reicht nicht aus!
Sie sollten Angaben über Ihren Taufort und sofern Sie
verheiratet sind oder waren, Angaben über Ihr
Eheschließungsdatum und den Eheschließungsort
machen können.
Den Austritt aus einer Kirche kann u.a. erklären, wer
volljärig ist, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat (auch
ohne Zurstimmung der Eltern), für Kinder zwischen 12
und 14 Jahre, die gesetzlichen Vertreter, allerdings mit
vorheriger Einwilligung des Kindes, für Kinder unter 12
Jahre, nur die gesetzlichen Vertreter.
Anschießend kann dann Ihre Lohnsteuerkarte noch
geändert werden.
notwendige Unterlagen:Personalausweis oder Reisepass