Beschreibung:Geburts-, Abstammungs-, Heirats- oder
Sterbeurkunden
Geburts- und Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden,
Sterbeurkunden (auch internationale) und Auskunft über
Ihre genaue Geburtszeit können Sie nur bei dem
Standesamt erhalten, das die ursprüngliche
Beurkundung vorgenommen hat.
Der Grund dafür ist, dass alle Urkunden eines
Standesamtes am Ende jedes Jahres zu
Personenstandsbüchern (Geburten- Heirats-
oder Sterbebüchern ) gebunden werden, die dann in
dem jeweiligen Standesamt verbleiben. Abschrift aus dem Familienbuch: Sollten
Sie eine
beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer Eltern
oder Ihrer ersten aufgelösten Ehe zum Zwecke einer
Eheschließung benötigen, so finden Sie das gewünschte
Buch wie folgt:
a) Besteht die Ehe Ihrer Eltern, so finden Sie das
Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bereich
Ihre Eltern ihre Hauptwohnung haben.
b) Wurde die Ehe aufgrund des Todes eines
Ehepartners aufgelöst, so befindet sich das Buch in dem
Standesamt, in dessen Bereich der überlebende
Ehepartner seine Hauptwohnung hat.
c) Ist die Ehe durch Scheidung aufgelöst worden, so
geben sich aufgrund einer Gesetzesänderung am
01.07.1998 zwei Möglichkeiten, bei welchem Standesamt
Sie das gewünschte Buch
finden:
Nach "altem" Recht verblieb das Familienbuch
bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ehemann
seine Hauptwohnung am Tage seiner rechtskräftigen
Scheidung hatte.
Nach "neuem" Recht verbleibt das
Familienbuch bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die
geschiedenen Ehegatten ihre letzte gemeinsame
Wohnung hatten.
notwendige Unterlagen:Für die Anforderung von Personenstandurkunden sind
auf jeden Fall die zum Auffinden der entsprechenden
Einträge erforderlichen Angaben notwendig.
Dieses sind:
a) bei Geburts- und Abstammungsurkunden oder
auch bei Anfragen zur genauen Geburtszeit, Vor- und
Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort (genaue
Bezeichnung)
b) bei Heiratsurkunden, Vor- und Familiennamen
(ggf. auch Geburtsname) der Ehegatten- Heiratsdatum-
Heiratsort (genaue Bezeichnung)
c) bei Sterbeurkunden, Vor- und Familienname des
Verstorbenen, Sterbedatum, Sterbeort (genaue
Bezeichnung)
d) beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch-
Ehename/gemeinsamer Familienname (oder
Geburtsname des Mannes) und Geburtsnamen des
anderen Ehegatten, Vornamen, Heiratsdatum,
Heiratsort
Gebühren:
7,- € für jede Geburts-, Abstammungs-, Heirats-
oder Sterbeurkunde
8,- € für eine beglaubigte Abschrift eines
Familienbuches.
Jede zweite Ausfertigung einer Urkunde kostet die
Hälfte.
Besonderheiten:Vergessen Sie bei Anfragen nicht, Ihren derzeitigen
Namen und die genaue Anschrift mitzuteilen.
Ansprechpartner:Herr Martin Schweer Rathaus Hilter a.T.W. Zimmer-Nr. 105 Osnabrücker Straße 1 49176 Hilter a.T.W. Telefon: 05424/2318-14 Telefax: 05424/2318-33 eMail: schweer@hilteratw.de