- ausgefülltes und unterschriebenes
Abmeldeformular
- Personalausweise, Reisepässe
und Kinderreisepässe sind mitzubringen
Besonderheiten:
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist eine
Abmeldung nicht erforderlich, unverzichtbar ist hingegen
eine Anmeldung am neuen Wohnort.
Für Personen, für die ein Pfleger
oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich
die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die
Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Der Meldepflichtige muss nicht persönlich
vorsprechen.
Antrags- bzw.
Bearbeitungsfristen:
Die Abmeldung muss
innerhalb einer Woche nach Auszug aus der
Wohnung
erfolgen.