Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 16
Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass oder
einen Personalausweis.
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine
Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom
Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass
mitzuführen (Passpflicht).
Die Passpflicht gilt auch als erfüllt, wenn die Kinder im
Pass der Eltern oder eines Elternteils eingetragen
sind (Eintragungen sind seit dem 01.11.2007 nicht mehr
möglich).
Welche Staaten einen Kinderreisepass und unter
welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte
bei der Passbehörde oder im Internet
unter "www.auswaertiges-amt.de".
Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat
nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind
ausgestellt werden.
Die bisherigen grünen Kinderausweise behalten
weiterhin ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist
allerdings nicht mehr möglich.
Antragsteller:
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines
Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen
(solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben)
gestellt werden.
Können nicht beide Elternteile persönlich bei den
Bürgerdiensten vorsprechen, sind die schriftliche
Zustimmung des anderen Elternteils und dessen
Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn
ein Elternteil bei der Beantragung, der andere bei der
Abholung unterschreibt.
Obliegen Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
nur einem Elternteil, ist dieser allein berechtigt, den
Kinderreisepass zu beantragen. Entsprechende
Nachweise sind zu erbringen.
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:
Der Kinderreisepass wird zunächst für 6 Jahre
ausgestellt. Er kann nach Ablauf der Gültigkeit
verlängert werden, längstens jedoch bis zum 12.
Lebensjahr.
notwendige Unterlagen:
evtl. vorhandene Identitätspapiere, z.B. alter
Kinderreisepass/-ausweis
1 biometrietaugliches Passbild, Größe: 35 x 45
mm ohne Rand, ohne Kopfbedeckung, im Halbprofil,
heller Bildhintergrund, schwarz-weiß oder farbig
bei erstmaliger Ausstellung vorsorglich die
Geburtsurkunde
Gebühren:13,- EUR
Besonderheiten:Vorraussetzungen:
deutsche Staatsangehörigkeit
nicht älter als 12 Jahre
persönl. Anwesenheit des
Kindes erforderlich (Unterschrift ab 10 .Lj.)
örtliche Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde
Der Kinderreisepass kann auch dann ausgestellt
werden, wenn das Kind bereits im Reisepass eines oder
beider Elternteile eingetragen ist.
Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s
kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt
werden.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder
des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses
kann auch formlos schriftlich erfolgen.
Bearbeitungsfrist:
Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der
Kinderreisepass sofort ausgestellt.