Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die
Hauptwohnsitzgemeinde.
Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten:
Zustimmung beider Elternteile,
Ausweise beider Eltern, ggf. Nachweis über
Sorgerecht). Ein Kind kann sowohl in den
Reisepass des Vaters als auch in den der Mutter
eingetragen werden. Die Zustimmung beider Elternteile
ist immer erforderlich, auch wenn das Kind nur in den
Reisepass eines Elternteiles aufgenommen wird. Sind
die
Eltern geschieden oder getrennt lebend, muss das
alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden.
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich
nach der Auslastung der Bundesdruckerei GmbH.
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.