Was macht eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte?

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte ist intern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, extern für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde tätig. Sie wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeindeverwaltung mit, die die Belange von Frauen berühren, z.B. Kinderbetreuung, berufliche Orientierung von Mädchen, beruflicher Wiedereinstieg. Eigeninitiativen und Informationen der Gleichstellungsbeauftragten können in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern (z.B. Jugendamt) oder anderen öffentlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Das Hauptaufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten besteht in der Bewusstseinsbildung und der Arbeit an Strukturveränderungen, bis die Gleichstellung von Frauen zur Selbstverständlichkeit im öffentlichen und privaten Leben wird.

Erfolgreiche Gleichstellungsarbeit setzt Informations-, Kooperations- und Öffentlichkeitsarbeit voraus, d.h. die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit Frauengruppen und anderen Organisationen zusammen, gibt Informationsmaterial weiter oder erstellt eigene Broschüren. Frauenpolitisch wirksame Veranstaltungen, z.B. Seminare, Ausstellungen oder Info-Börsen werden initiiert oder es werden Veranstaltungen anderer Organisationen bekannt gemacht. 
Die Gleichstellungsbeauftragte steht - möglichst nach vorheriger telefonischer Terminabsprache - den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zu Beratungsgesprächen zur Verfügung. Diese dienen insbesondere der Information darüber, wie in der konkreten Situation weiter vorgegangen werden kann, sowie der Vermittlung zu den kommunalen, öffentlichen und privaten Beratungseinrichtungen.

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • unterstützt Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte
  • initiiert und unterstützt Frauenförderung innerhalb und außerhalb der Verwaltung
  • berät Frauen und Männer, die am Arbeitsplatz Mobbing erleben
  • berät Frauen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden
  • setzt sich für Mädchenarbeit ein
  • nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen, die die Gleichberechtigung von Frau und Mann betreffen
  • bringt der Öffentlichkeit durch geeignete Aktionen und Anregungen den Gleichstellungsgedanken näher
  • führt Projekte durch, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen beitragen
  • ist mit regionalen und überregionalen Frauenorganisationen vernetzt

 

Das Ehrenamt der Gleichstellungsbeauftragten ist zurzeit nicht besetzt, nachdem Frau Meyer-Kietzmann die Aufgaben auf eigenen Wunsch seit dem 01.11.2021 nicht mehr wahrnimmt. Über das Verfahren der Neubesetzung wird noch entschieden.